Gutachten
Ihre gesamte Einrichtung oder Einzelteile bewerten wir nach dem Wiederbeschaffungs-, Zeit- oder Veräusserungswert. Wir erstellen ein Gutachten bei Pachtübergabe oder bei einer anstehenden Umstrukturierung.
Für Gerichtsgutachten stehen wir gerne zur Verfügung, wenn sich die Streitparteien über die Abdeckung der Honorarleistung einig sind.